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G.S.P. GmbH Schadensanalyse an Waschanlagen .. Gutachter .. Sachverständiger

 

 


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<h1>G.S.P. GmbH erbringt Ingenieur - Leistungen im Maschinenbau, Anlagenbau und Fahrzeugbau. In den Bereichen Maschinenbau, Anlagenbau und Fahrzeugbau beschäftigen wir uns mit der Schadensanalyse zur Feststellung der Schadensursache. Durch die Beschäftigung mit der Schadensursache können auch Impulse in Richtung Produktentwicklung laufen. Wenn die Schadensanalyse die Schadensursache ergibt, so kann aus diesen bei anderen Schadensfällen gewonnen Erkenntnissen die bereits bekannte Schadensursache vermieden werden. Diese Tätigkeit bieten wird auch in Form von Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren an. <p>Unsere Leistungen im Maschinenbau, Anlagenbau und Fahrzeugbau erbringen wir für Industrie, Versicherungen und Justiz. Dies gilt auch für Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren. <p>Für die Industrie sind unsere Leistungen im Maschinenbau, Anlagenbau und Fahrzeugbau noch weiter zu unterteilen. Hier kommt das Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren besonders zum Tragen. Die heutigen gesetzlichen Regelungen erfordern auch eine Konformität mit den Sicherheitsregeln. Dazu unterstützen wir die Industrie bei technischen Fragen zur Produkthaftung und Risikobeurteilung. Risikobeurteilung und Produkthaftung bedingen sich gegenseitig. Die Risikobeurteilung greift auch in die Frage der Versicherbarkeit eines Bauteils hinein. Ergibt die Risikobeurteilung eine hohe Unsicherheit, so wird die Versicherungsprämie entsprechend hoch sein. Die Risikobeurteilung hat dabei einen betriebsinternen Charakter und einen nach außen gerichteten Charakter. <p>Die betriebsinterne Risikobeurteilung zielt auf die Zuverlässigkeit der Anlage ab. Je geringer die Zuverlässigkeit der Anlage ist, umso höher ist die Ausfallrate und umso schlechter wird die Produktivität sein. Zudem steigen die Kosten für den Betrieb der Anlage, was bei der Kreditvergabe zur Finanzierung von Bedeutung ist. Die Produkthaftung beschreibt den nach außen gerichteten Charakter. Hier können bei Fehlern aus der Produkthaftung Ansprüche an den Hersteller erwachsen. Zur Vermeidung von Ansprüchen aus Produkthaftung ist die Konstruktion entsprechend auszubilden. Die Produkthaftung sieht die Vermeidung von Personen- und Sachschäden vor. Die Produkthaftung ist mit der CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie) und der Gefahrenanalyse verbunden. <p>Im Rahmen der Produkthaftung ist die Gefahrenanalyse ein entscheidender Faktor. Im Rahmen der Gefahrenanalyse hat der Hersteller die Schadensszenarien zu untersuchen und seine Konstruktion darauf abzustellen. Gelingt es nicht, so ist die Handhabung der Maschine in einer Betriebsanleitung darzulegen. Die Gefahrenanalyse hat einerseits die Konstruktion und die Handhabung zu beachten. Die Gefahrenanalyse hat auch auf die Einsatzbedingungen zu verweisen, sodass der Betreiber der Maschine sich über die Verwendung orientieren kann. Produkthaftung, Gefahrenanalyse und CE - Kennzeichnung stehen in direktem Zusammenhang. Durch die CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie) wird für den Käufer die Durchführung der Gefahrenanalyse nach außen hin angezeigt. Die CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie) zeigt aber nur die Durchführung der Gefahrenanalyse an, aber nicht den Umfang. Der Umfang ist für den Käufer, Betreiber etc. aber für die Klärung von Ansprüchen aus der Produkthaftung von Bedeutung. Gleiches gilt für die Frage der Risikobeurteilung. Erschwerend kommt noch hinzu, dass eine vorhandene CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie) sich nur auf die Maschine alleine beziehen kann. Wird die Maschine dagegen in einen Verbund genommen und zu einer Anlage konfiguriert, so müsste sich die CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie) auf die Anlage beziehen und nicht auf die Maschine. Das Problem der CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie) ist damit klar umrissen. Wird eine Maschine in einen Verbund hereingenommen, so läuft der Prozess von Produkthaftung, Risikobeurteilung, Gefahrenanalyse und CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie) erneut an. Die Bewertung einer Anlage hat nicht nur die Riskobeurteilung im Auge zu haben. <p>Die Verfügbarkeit einer Anlage ist ein wesentlicher Faktor der Risikobeurteilung. Die Einsetzbarkeit einer Anlage kann im Rahmen einer Verfügbarkeitsanalyse erfolgen. Ergäbe die Verfügbarkeitsanalyse, dass die Anlage zu 100% genutzt werden kann, so würde die Anlage zu jeder Zeit planmäßig und mit voller Effizienz betrieben werden können. Die Durchführung einer Verfügbarkeitsanalyse hilft nicht nur zur Sicherung der Produktivität, sondern auch zur Vermeidung unkontrollierter Ausfälle, die die Produktion unkontrolliert stoppen. Die Verfügbarkeitsanalyse stellt dem Betreiber ein Mittel an die Seite, um kontrolliert die Einsatzdauer, den Ersatzteilbedarf, die Vorhaltung von Betriebsstoffen etc. zu planen. Durch die Verfügbarkeitsanalyse erhält der Betreiber einen Nutzungsplan, Instandhaltungsplan, Belastbarkeitsvorgaben etc. um seine Anlage effizient zu betreiben. Gerade bei der Kombination verschiedener einzelner Maschinen zu einer gesamten Anlage empfiehlt es sich eine Verfügbarkeitsanalyse zu erstellen. Die Verfügbarkeitsanalyse ermöglicht dem Verkäufer der Maschine den Nachweis zur Einhaltung der vereinbarten Leistungsdaten. Die Verfügbarkeitsanalyse hilft aber auch dem Betreiber seine Anlage optimal zu nutzen. Die hier genannten Zusammenhänge können auch mittels Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren erledigt werden. <p>Das Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren spielt bei Vorgängen in der Industrie eine besondere Rolle. Das Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren hilft hier besondere Kosten zu sparen. Das Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren hilft hier zur schnelleren Wiederaufnahme der Produktion. Das Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren mindert den Einfluss aus der Lagerung der Bauteile, die zur Beweisführung benötigt werden. Das Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren kann sich durch die Nähe zum Ereignis das bessere Erinnerungsvermögen von Zeugen zu nutze machen. Durch die schnellere Klärung der Ursache bei Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren können die Maßnahmen zur Vermeidung eines neuerlichen gleich gearteten Schadenfalls eher anlaufen und eine Verbesserung schaffen. <p>Die Bereiche Maschinenbau, Anlagenbau und Fahrzeugbau sind weiter unterteilt. Die Erstellung von Schadensanalysen zur Feststellung der Schadensursache wird auch in den Bereichen Werkzeugmaschinen, Fördertechnik, Fertigungstechnik, Nutzfahrzeuge, Baumaschinen, Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) und Logistik angeboten. Allen diesen Gebieten ist die Betrachtung der Schadensursache über die konstruktive Gestaltung gemein. Ein in den Bereichen Werkzeugmaschinen, Fördertechnik, Fertigungstechnik, Nutzfahrzeuge, Baumaschinen, Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) und Logistik eingesetztes Bauteil kann nur soviel leisten, wie bei Konstruktion und Entwicklung implementiert worden ist. <p>Der Bereich der Werkzeugmaschinen umfasst die komplette Maschine, einzelne Bauteile, aber auch Anlagen mehrer Werkzeugmaschinen zusammengefügt wie in Fertigungsprozessen vorliegend. Schadensanalysen in diesen Bereichen umfassen die Feststellung der Schadensursache bei einem Maschinenschaden, der in der Versicherungswirtschaft auch als Maschinenbruch bezeichnet wird. Hier kommen Schadensanalysen an Wälzlagern vor. Auch die Schadensanalyse nach einem Brandschaden ist Bestandteil der Feststellungen zur Schadensursache. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Werkzeugmaschine um eine Fräsmaschine, Drehmaschine, Bearbeitungszentrum o.ä. handelt. Die Feststellung der Schadensursache an Werkzeugmaschinen hat immer die Zerlegung des beschädigten Bauteils zum Inhalt. Nur dann kann ein Maschinenschaden bzw. Maschinenbruch oder Brandschaden objektiv und umfassend geklärt werden. Da bei einem Maschinenschaden bzw. Maschinenbruch oder Brandschaden die Konstruktion genauso bedeutungsvoll ist wie die Person, die die Maschine bedient, ist bei einem Brandschaden oder Maschinenschaden bzw. Maschinenbruch auch die Produkthaftung und die Riskobeurteilung im Hintergrund. Wäre die Maschine so unglücklich aufgestellt, dass die Kühlung nicht ausreichend ist, so wäre die Schadensursache für den Brandschaden nicht im Betrieb, sondern in der Aufstellung zu sehen, was den Hersteller betrifft. Damit gerät der Hersteller bereits in das Spektrum der Produkthaftung. Für die Bearbeitung eines Maschinenschadens bzw. Maschinenbruchs an Werkzeugmaschinen genügt die Zerlegung nicht immer. Hier sind zusätzlich noch labortechnsiche Untersuchungen zu tätigen. Die Schadensursache des Maschinenschadens bzw. Maschinenbruchs muss nicht ausschließlich in der Situation liegen. Auch die Frage nach Verschleiß ist zu beachten. Der Einfluss von Verschleiß auf den Maschinenschaden bzw. Maschinenbruchs kann mit den Laboruntersuchungen ermittelt werden. Die Verbindung von Verschleiß und Zerlegung hilft auch den Reparatur- und Kostenaufwand für die Beseitigung des Maschinenschadens bzw. Maschinenbruchs zu ermitteln. Wäre der Maschinenschaden bzw. Maschinenbruchs auf Verschleiß zurückzuführen, so wird eine Versicherung nicht vergüten müssen. Neben den mechanischen Komponenten ist auch die Elektrik von Bedeutung. <p>Im Falle der Fördertechnik gelten die Ausführungen zu Maschinenschaden, Maschinenbruch, Verschleiß, Brandschaden, Produkthaftung, Risikobeurteilung, Verfügbarkeitsanalyse sinngemäß. Die Feststellung der Schadensursache in der Fördertechnik hat bei Förderanlagen noch die Komponente der Weitläufigkeit. Förderanlagen könne Material über weite Strecken transportieren. Dazu werden Seile und Gurte, vornehmlich bei Transportbändern, verwendet. Die Fördertechnik schließt neben den Förderanlagen auch Kran und Seilbahn mitein. Die Schadensursache am Kran liegt in der Aufstellung des Krans, der Handhabung der Überlastsicherung am Kran, dem Zustand der Seile vom Kran, der Beachtung von auf den Kran wirkenden Windverhältnissen, künstlichen Begrenzungen wie Stromleitungen etc. Der Begriff Seilbahn ist hier nicht nur auf die Bergbahn zu beziehen. Seilbahnen werden auch zum Transport von Material über weite Strecke herangezogen. Auch ein Aufzug ist im Prinzip eine Seilbahn, da der Förderkorb für Material und Personen über ein Seil bewegt wird. Anschaulich wird dies im Bergbau mit dem Begriff Förderanlage gezeigt. Hier wird der Förderkorb nach dem Prinzip Seilbahn über ein Seil zum Transport für Personen und Material verwendet. Schadensanalyse im Bereich der Fördertechnik bezieht sich auch auf die mechanischen und elektrischen Komponenten des Systems. <p>Die Feststellung der Schadensursache bei Schäden an Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) und durch Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) erfordert die Beachtung von 2 Bereichen: Fahrzeugbau und Maschinenbau. Die Beschädigung von Fahrzeugen in Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) hat auch vorgetäuschte Schäden zu beachten. Durch die Bewegung der Einrichtungen einer Waschanlage (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) in einer ganz bestimmten Art können Schäden anFahrzeugen nicht in jedem Fall von der Waschanlage (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) stammen und haben auch Ursachen außerhalb der Waschanlage (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße). Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) unterliegen wie andere Maschinen auch der CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie). Damit gilt auch hier das Prinzip der Gefahrenanalyse. Bei Schäden an Fahrzeugen ist das Fahrzeug der passive Teil und die Waschanlage (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) der aktive Teil. Neben Kratzern können Waschanlagen (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) auch Bauteile vom Fahrzeug abreißen. Auch gilt aber, dass das Fahrzeug zuvor unbeschädigt sein muss, damit die Waschanlage (Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße) das Fahrzeug ohne Beeinflussung durch das Fahrzeug beschädigen konnte. Diese Betrachtung gilt unabhängig von der Bauweise der Waschanlage als Portalwaschanlage, SB - Waschanlage oder als Waschstraße. <p>Bei Baumaschinen ist der Übergang von Nutzfahrzeug zu Kran fließend. Eine typische Baumaschine ist ein Bagger oder eine Raupe. Ein Baumaschine als Bagger ist im Prinzip auch ein Kran, da sie Ladung von einem Punkt zum anderen verlädt. Ein Mobilbagger kann sich mit seiner Gummirad - Bereifung sowohl im Gelände als auch auf der Straße bewegen. Die Benutzung der Straße macht ihn dann kurzzeitig zu einem Nutzfahrzeug. Ein Raupenbagger kann mit seinen stählernen Ketten nicht auf der Straße bewegt werden. Für den Wechsel von einer Baustelle zur anderen benötigt diese Baumaschine ein Nutzfahrzeug zum Transport. Auch bei Baumaschinen gilt die CE - Kennzeichnung (EU - Maschinenrichtlinie) und damit auch die klare Vorgabe des Einsatzbereichs der Baumaschine, die Verwendung der Baumaschine, die Umrüstung der Baumaschine auf andere Arbeitsgeräte. Bei Baumaschinen stellt sich gelegentlich die Frage nach der Ursache für einen Brandschaden. <p>Für den Bereich Logistik kommt es auf das Zusammenspiel von Lagerhaltung, Kommisionierung, Transportweg und Transportmittel an. Bei der Lagerhaltung in Logistikzentren oder beim Produzenten spielt die Fördertechnik in Form von Förderanlagen, Hubwagen, Stapler oder Kran eine Rolle. Die Logistik bedarf auch der Verbindungswege. Der Güterverkehr wird vielfach heute mit Nutzfahrzeugen bewältigt. Damit haben Nutzfahrzeuge verschiedene Aufbauten. Die schnelle Verbindung von Versender zu Empfänger lässt sich mit Nutzfahrzeugen nicht so bewältigen wie gewünscht. Nutzfahrzeuge unterliegen einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Neben der Geschwindigkeit hemmt auch die Verkehrsdichte den Transport mit Nutzfahrzeugen. Die Verknüpfung von verschiedenen Bauteilen und einzelnen Maschinen zu einer gesamten Anlage ergibt auch hier die Notwendigkeit die Ursache bei Maschinenschaden bzw. Maschinenbruch und Brandschaden zu erkennen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. <p>Die Unfallrekonstruktion stellt einerseits auf Unfälle mit ausschließlicher Pkw - Beteiligung ab. Andererseits können mit der Unfallrekonstruktion auch Unfälle mit Fußgängern, Nutzfahrzeugen und Motorädern bearbeitet werden. Die Unfallrekonstruktion lässt sich bei der Untersuchung der Schadensanalyse zur Schadensursache bei Arbeitsunfällen genauso einsetzen wie bei Straßenverkehrsunfällen. Die Unfallrekonstruktion ist auch die Grundlage für die Bestimmung unfallbedingter Verletzungen. Aus der Unfallrekonstruktion werden die Beschleunigungen des Fahrzeugs erhalten, die dann auf den Insassen wirken. Die Unfallrekonstruktion leistet auch ihren Beitrag bei der Prüfung der Ladungsicherung. Werden an einem Fahrzeug nach einem Unfall technische Mängel festgestellt, so hilft die Unfallrekonstruktion die Ursächlichkeit festzustellen. <p>Unsere Tätigkeit bei Schiedsgutachten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren führen wir auf der Basis der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Durchführung eines Schiedsgutachtens im Rahmen vom Schiedsgerichtsverfahren aus. <p>G.S.P GmbH = Maschinenbau, Anlagenbau, Fahrzeugbau, Schadensanalyse, Schadensursache, Produkthaftung, Risikobeurteilung, CE - Kennzeichnung, Gefahrenanalyse, Verfügbarkeitsanalyse, Werkzeugmaschinen, Fördertechnik, Nutzfahrzeuge, Baumaschinen, Waschanlagen, Portalwaschanlage, SB - Waschanlage, Waschstraße, Logistik, Maschinenschaden, Maschinenbruch, Brandschaden, Verschleiß, Förderanlagen, Kran, Seilbahnen, Unfallrekonstruktion, Fahrzeugen, EU - Maschinenrichtlinie </h1>